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Informationen zum Thema Arbeitslärm


Lärm am Arbeitsplatz kann zu gesundheitlichen Schäden führen. In der Berufskrankheitenverordnung (BKV) ist unter Nr. 2301 die Berufskrankheit “Lärmschwerhörigkeit“ aufgeführt. Daraus leiten sich Ansprüche zur Minderung der Erwerbsfähigkeit ab. Darüber hinaus sind die Berufsgenossenschaften gesetzlich zur Vorsorge verpflichtet. Für viele Betriebe heißt das, dass die Schallimmissionen am Arbeitsplatz kontrolliert werden und ggf. Maßnahmen zur Minderung der Geräuschbelastung und zum Schutz der Beschäftigten vor vermeidbaren Gehörschädigungen erarbeitet werden müssen.

Als Grundlage für den nationalen Arbeitsschutz gelten derzeit hierzu die folgenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien:

  • Richtlinie 2003/10/EG: Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer von der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm)
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung [LärmVibrationsArbSchV]
  • Arbeitsschutzgesetz [ArbSchG]: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
  • Arbeitsstättenverordnung [ArbStättV]: Verordnung über Arbeitsstätten 2004
  • VDI-Richtlinie 2058-2: 1988-06: Beurteilung von Lärm hinsichtlich Gehörgefährdung
  • VDI-Richtlinie 2058-3: 1999-02: Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung unterschiedlicher Tätigkeiten

Unsere Leistungen im Bereich Arbeitslärm und Arbeitsschutz

Messtechnische Untersuchungen:

  • Messung der Schallimmissionen am Arbeitsplatz zur Bestimmung von Lärmexpositionspegeln und Beurteilungspegeln in Industrie- und Handwerksbetrieben sowie für Bildschirmarbeitsplätze (Großraum- und Mehrpersonenbüros, Callcenter, etc.)
  • Messtechnische Bestimmung von Schallausbreitungskurven in Arbeitsräumen gemäß VDI 3760
  • Messungen der Nachhallzeiten nach EN ISO 3382-2

Planungen / Beratungen / Gutachten

  • Beratungen zu allgemeinen Lärmminderungsmaßnahmen, Kennzeichnung von Lärmbereichen und zur Auswahl von geeignetem Gehörschutz 

  • Beratungen zur Lärmminderung an Maschinen und technischen Gräten

  • Rechnerische Ermittlungen zur Planung von Lärmminderungsmaßnahmen in Industrie- und Handwerksbetrieben sowie für Bildschirmarbeitsplätze in Großraum- und Mehrpersonenbüros und Callcentern

  • Planungs- und Beratungsleistungen zur raumakustischen Optimierung von Büroräumen

  • Planungsleistungen zur Dimensionierung und Optimierung der Schalldämmung von Außen- und Innenbauteilen (Bauakustik)



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