Sie befinden sich hier: Start » Schallschutz » Freizeitlärm


Immissionsschutz bei Veranstaltungen


Der erzeugte Schallpegel von Beschallungsanlagen in Gastronomiebetrieben, Clubs, Diskotheken und Open-Air Veranstaltungen unterliegt in der Regel der Einhaltung von Lärmschutzauflagen. Hierzu muss die Lautstärke der Anlage(n) vor Veranstaltungsbeginn unter Anwendung von Schallimmissions- und emmissionsmessungen so eingestellt werden, dass die Schallpegel-Richtwerte während der gesamten Veranstaltung eingehalten werden. Auch ist es häufig notwendig, die Schallimmissionen- und emmissionen während der gesamten Veranstaltung zu Überwachen, ggf. aufzuzeichnen und zu dokumentieren.

 

Zusätzlich wird von den Behörden häufig die Installation, fachgerechte Einstellung und Verplombung von Schallpegelbegrenzern (Limiter) vorgeschrieben. Durch die Geräte soll eine automatische Pegelabsenkung bei Überschreitung der Grenzwerte realisiert werden. In vielen Fällen kann so eine humane Kontrolle des erzeugten Schallpegels größtenteils vermieden werden. Schallpegelbegrenzer sind nicht zu Vergleichen mit herkömmlichen Pegellimitern oder Peaklimitern. Diese dienen in der Regel nur zum Schutz der Lautsprecheranlagen und Leistungsverstärker vor kurzzeitigen Überlastungen und können somit zur Kontrolle des Schallpegels nicht eingesetzt werden. Qualitativ hochwertige Schallpegelbegrenzer arbeiten mit wesentlich längeren Attack- und Release- Zeiten, wodurch die Klangqualität nicht negativ beeinflusst wird.

 

Ein weiteres Verfahren zur Minderung der Lärmbelastungen durch Beschallungsanlagen im Freien bietet ein aktives Noise-Cancelling-Verfahren, bei dem durch die fachgerechte Anordnung von zusätzlichen Lautsprechern eine Reduzierung des Schalldruckpegels im Umfeld realisiert werden kann.

Unsere Leistungen im Bereich Immissionsschutz bei Veranstaltungen:

  • Durchführung aller Messungen zur Einhaltung und Überwachung der Schallpegel-Richtwerte bei Veranstaltungen und Festinstallationen.
  • Erstellung aller geforderten Bescheinigungen, Protokolle und Gutachten für die zuständige Behörde.
  • Vermietung und Verkauf von geeigneten Schallpegelbegrenzern.
  • Einstellung, Programmierung und Verplombung von Schallpegelbegrenzern.
  • Optimierung der Konfiguration von Beschallungsanlagen zur aktiven Minderung der Lärmbelastung im Umfeld.
  • Messung der Schallimmissionen bei Veranstaltungen gemäß DIN 15905-5: "Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik"


Sie befinden sich hier: Start » Schallschutz » Freizeitlärm