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Informationen zum Thema Gewerbe- und Industrielärm


Gewerbe- und Industrieanlagen

Mit Geräuscheinwirkungen aus Gewerbe- und Industrieanlagen wird vermutlich jeder schon in Kontakt gekommen sein. Für Betroffene, die in unmittelbarer Nähe von geräuschintensiven Anlagen wohnen ist die Reduzierung der Immissionen häufig ein sehr wichtiges Anliegen. Das Betreiben solcher Anlagen ist aber auch ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft. Ein Leben ohne Gewerbe- und Industrieanlagen ist in heutiger Zeit kaum denkbar.

Gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften

Für Industrielle Anlagen gilt es in Deutschland die gesetzlichen Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie die Vorschriften der sechsten allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) einzuhalten.
Bei Errichtung, Erweiterung oder Umnutzung einer Anlage muss stets nachgewiesen werden, welche schädlichen Umwelteinwirkungen in Form von Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und ähnliche Einwirkungen auf die Umwelt einwirken werden. Je nach Anlagentyp (genehmigungsbedürftig oder nicht genehmigungsbedürftig) können weitere Auflagen zur stetigen Überwachung festgelegt werden. Die dabei einzuhaltenen Grenzwerte sind in der TA-Lärm festgelegt.
Zur Bestimmung der zu erwartenden Schallimmissionen können heute rechnergestützte Simulationsberechnungen durchgeführt werden.

Unsere Leistungen im Bereich Schallimmissionsschutz für Gewerbe- und Industrieanlagen:

  • Erstellung von rechnergestützten Prognoseberechnungen zur Ermittlung der entstehenden Schallimmissionen aus gewerblichen Anlagen (Schall-Immissionsprognose)
  • schalltechnische Beratung zu möglichen Lärmminderungsmaßnahmen bei Überschreitung der Grenzwerte
  • Erstellung von schalltechnischen Gutachten


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