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Die fortschreitende Mobilität unserer Gesellschaft führt seit Jahren zu einem stetig wachsenden Verkehrsaufkommen, welches folglich auch eine Zunahme der Schadstoff- und Lärmemissionen zur Folge hat. Seit den 1960er-Jahren hat die Lärmmenge in Deutschland in Folge des steigenden Verkehrsaufkommens um das etwa fünffache zugenommen, wobei die Lärmbelastungen der letzten 10 Jahre auf einem mehr oder weniger konstanten hohen Niveau geblieben sind.
Zu dem Oberbegriff Verkehrslärm gehören Geräusche des Straßen- Schienen und Flugverkehrs sowie von Wasserstraßen. Für diese unterschiedlichen Geräuscharten stehen in Deutschland unterschiedliche Regelwerke zur Verfügung, die eine einheitliche Berechnung und Beurteilung der Schallemissionen- und Immissionen ermöglichen.
Um das Maß der Lärmbelastungen für Betroffene zu reduzieren, können grundsätzlich zwei Methoden des Lärmschutzes angewendet werden:
Beim aktiven Lärmschutz werden die Maßnahmen zur Reduzierung der Schallimmissionen an der Schallquelle selbst oder unmittelbar am Emissionsort durchgeführt. Hierzu zählen z.B. die Verwendung von lärmoptimierten Asphalt, die Errichtung von Schallschutzwänden- und Wällen an Straßen und Schienenwegen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, lärmarme Fahrzeuge, etc.
Passive Lärmschutzmaßnahmen erfolgen hingegen am Immissionsort selbst. Diese können ebenfalls durch Schallschutzwände- und Wälle vor Gebäuden erfolgen sowie an der Konstruktion von Wohn- oder Geschäftsgebäuden selbst. Hierbei werden die Aufbauten und die Wahl der Materialien der Außenbauteile an die jeweilige gegebene Lärmsituation in Form von zusätzlichen Schwingungsisolierungen an Fundamenten und Fassadenbauteilen, Außenwand- und Dachkonstruktionen mit hoher Schalldämmung sowie durch entsprechende Fenster, Verglasungen und Türen angepasst.
Die erforderlichen Maßnahmen des passiven Lärmschutzes ergeben sich aus den Anforderungen der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) sowie nach den anerkannten Regeln der Technik und müssen bei dem Neubau und bei der Sanierung von Gebäuden zwingend beachtet werden.
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