Zur Lärmüberwachung bieten wir folgende Leistungen an:

Bei einer Lärmüberwachung werden Schallimmissionen über einen längeren Zeitraum permanent aufgezeichnet. Mit dieser Messdatenerfassung erhält man einen Pegelzeitverlauf, der für unterschiedlichste Auswertungen und Beurteilungen von Lärmsituationen verwendet werden kann. Mit der von uns verwendeten Messtechnik können die Messstationen über das Mobilfunknetz oder über eine Internetverbindung gesteuert werden. So ist es möglich, die Messdaten in Echtzeit zu betrachten, herunterzuladen sowie die Geräte von der Ferne aus zu Warten. Alle Bestandteile der Stationen sind robust und wetterfest, sodass auch langjährige Messaufgaben mit geringem Wartungsaufwand realisiert werden können. Im Rahmen einer Lärmüberwachung bieten wir folgende Dienstleistungen:

  • Vermietung und Installation von Lärmmessstationen

  • Bereitstellung eines Onlinezugangs zur Betrachtung der aktuellen Messwerte

  • automatische Alarmierung bei Pegelüberschreitungen

  • Sicherung und Archivierung der Messdaten

  • Analyse von Messdaten und Ermittlung der Beurteilungspegel nach den jeweiligen Richtlinien

  • Erstellung schalltechnischer Gutachten zur Gegenüberstellung der ermittelten Beurteilungspegel mit den zulässigen Grenzwerten

Ein Lärmpegelmonitoring kann für unterschiedliche Anwendungsfälle eingesetzt werden. Wir unterstützen Sie bei folgenden Messaufgaben:

Überwachung von Baulärm

Im Rahmen einer Baulärmüberwachung werden Messstationen an den am stärksten betroffenen Immissionsorten installiert, an denen eine permanente Aufzeichnung der Schalldruckpegel erfolgt. Unter Berücksichtigung der Baustellenbetriebszeiten können anschließend die Beurteilungspegel nach AVV-Baulärm berechnet werden. Damit kann Festgestellt werden, ob die zulässigen Grenzwerte eingehalten werden. Eine solche Berichterstellung kann in wöchentlichem Rhythmus oder nach Bedarf, bei eingehenden Lärmbeschwerden erstellt werden. Eine Lärmpegelüberwachung trägt zur Rechtssicherheit bei der Frage um die Einhaltung der Grenzwerte bei.

Wir unterstützen Bauherren, Bauunternehmen sowie Betroffene mit der Bereitstellung der technischen Einrichtungen und fachgerechter Auswertungen.

Überwachung der Schallimmissionen aus gewerblichen Anlagen

Gewerbliche und industrielle Anlagen verfügen häufig über Einrichtungen, die in größerem Umfang Schallemissionen erzeugen. Bei genehmigungsbedürftigen Anlagen muss die daraus resultierende Schallimmissionsbelastung in regelmäßigen Abständen durch eine akkreditierte Prüfstelle untersucht werden. Mit einer permanenten Lärmüberwachung kann der Anlagenbetreiber zusätzlich selbst überprüfen, ob die Lärmgrenzwerte eingehalten werden. In diesem Fall können Ersatzimmissionsorte in der Nähe der Hauptemittenten definiert werden, an denen die Schallimmissionen gemessen und überwacht werden. Bei Überschreitung definierter Kontrollwerte kann unmittelbar eingegriffen werden, bevor es zu möglichen Lärmbeschwerden in der Nachbarschaft kommt.

Wir unterstützen Anlagenbetreiber/innen mit der Ausarbeitung eines Mess- und Alarmierungskonzeptes sowie der Vermietung und Wartung der geeigneten Messtechnik.

Schallpegelüberwachung bei Konzertveranstaltungen

Einhaltung gesetzlicher Immissionsgrenzwerte

Bei Musikveranstaltungen und Open Air Festivals, die im Freien stattfinden, müssen die gesetzlichen Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Im Rahmen eines Genehmigungsantrags ist hierzu in der Regel ein schalltechnischen Gutachten zu erstellen, mit dem die Einhaltung der Grenzwerte auf Basis von Schallimmissionsprognoseberechnungen nachzuweisen ist. Mit der behördlichen Genehmigung werden darüber hinaus auch Maßnahmen zur Lärmpegelüberwachung und ggf. Limitierung der Beschallungslautstärke angeordnet, die den Veranstalter dazu verpflichten eine Messstelle zu beauftragen.

Schutz vor Hörschäden

Ein weiterer Aspekt der Schallpegelkontrolle und Schallpegellimitierung in Zusammenhang mit Konzertveranstaltungen, ist der Schutz des Publikums vor hohen Schallemissionen aus elektroakustischen Beschallungsanlagen. Denn der Betrieb solcher Anlagen stellt neben der technischen Realisierung künstlerischer Darbietungen auch eine Gefahrenquelle dar, mit der massive Hörschädigungen verursacht werden können. Mit dem Urteil VI ZR 142/00 des Bundesgerichtshofs vom 13.03.2001 bekräftigt und bemisst die Rechtssprechung den Umfang der Verkehrssicherungspflicht von Veranstaltenden und beruft sich dabei auf das Messvefahren der DIN 15905-5  (Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik). Dieses Urteil stellt per se keine gesetzliche Verpflichtung dar. Jedoch: bei fehlendem messtechnischem Nachweis gilt die Beweiserleichterung (Beweislastumkehr) für den Kläger bzw. Geschädigten. Können die Veranstaltenden im Zuge eines Klageverfahrens keine Nachweise vorlegen, müssen diese selbst den Zusammenhang zwischen Veranstaltung und Schaden wiederlegen.

Wir erstellen geeignete Konzepte zur Lärmpegelüberwachung von Musikveranstaltungen und Open Air Festivals. Für die Durchführung der Veranstaltung vermieten und installieren wir die geeignete Messtechnik, Schallpegelbegrenzer (Limiter) und Kontrolleinrichtungen für Tonmischer/innen, Veranstaltungsleiter/innen sowie Eventmanager/innen. Bei Bedarf erstellen wir nach Abschluss der Veranstaltung Prüfberichte, mit denen die durchgeführten Messungen und Maßnahmen dokumentiert werden.