Im Bereich des Schallimmissionsschutzes bieten wir folgende Leistungen:

Lärmmessung

Wir führen Messungen zur Ermittlung von Schallimmissionen durch, die von folgenden Lärmquellen verursacht werden:

  • Baulärm

  • Gewerbe- und Industrielärm

  • Freizeitlärm

  • Lärm aus Sportanlagen

  • Verkehrslärm

In den meisten Fällen werden Schallimmissionsmessungen mit dem Ziel durchgeführt, die vorherrschende Lärmbelastung zu beurteilen. Kurzum: werden die zulässigen Grenzwerte eingehalten oder werden diese überschritten? Um diese Eingangsfrage beantworten zu können, müssen im Zuge der messtechnischen Untersuchungen folgende Schritte durchgeführt werden:

  • Messung der Schallimmissionen am maßgeblichen Immissionsort

  • Analyse der gewonnen Messdaten

  • Ermittlung der Beurteilungspegel nach den jeweiligen nationalen Vorschriften (AVV-Baulärm, TA-Lärm, Freizeitlärmrichtlinie, Sportanlagenlärmschutzverordnung, Verkehrslärmschutzverordnung sowie nach den geltenden Normen)

Mit Abschluss der messtechnischen Untersuchungen erstellen wir normgerechte Prüfberichte, mit denen die Messdurchführungen und Ergebnisse in verständlicher Form dokumentiert werden.

Schallimmissionsprognose

Im Rahmen von Genehmigungsplanungen und Nutzungsänderungen für Industrie- und Gewerbebetriebe sowie für den Bau von Verkehrswegen müssen die zu erwartenden Lärmimmissionen, die auf benachbarte schutzbedürftige Bebauungen einwirken, bereits vor Durchführung der eigentlichen Baumaßnahmen und Inbetriebnahme ermittelt werden. In diesem Fall ist eine rechnerische Ermittlung der zu erwartenden Lärmbelastung durchzuführen. Schallimmissionsprognoseberechnungen erfolgen mit normierten, computerbasierten Berechnungsverfahren, mit denen auch komplexe schalltechnische Situationen analysiert werden können.

Wir erstellen Schallausbreitungsberechnungen zur Vorhersage der zu erwartenden Lärmbelastung für folgende Vorhaben:

  • Gewerbe- und Industrieanlagen

  • Supermärkte

  • Gaststätten

  • Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels zur Dimensionierung der Schalldämmung von Gebäudefassaden

  • Baustelleneinrichtungen

  • Sportanlagen (Stadien, Sportplätze, Fitnessstudios, etc.)

  • Anlagen im Sinne der Freizeitlärmrichtlinie (Freilichtbühnen, Freizeitparks, Schwimmbäder, Stadtteilfeste, etc.)

  • Straßen- und Schienenverkehrswege

Eine rechnerische Ermittlung der Schallimmissionen beinhaltet in der Regel die folgenden Teillleistungen:

  • Rechnerische Ermittlung der abgestrahlten Schallenergie der verursachenden Lärmquellen (Schallemissionen)

  • Erstellen eines dreidimensionalen Rechenmodells auf Basis der topografischen Gegebenheiten

  • Rechnerische Ermittlung der zu erwartenden Lärmbelastung an den maßgeblichen Immissionsorten (Schallimmissionen)

Das Ergebnis der Schallimmissionsprognose ist der zu erwartende Beurteilungspegel am Immissionsort. Dieser kann abschließend mit den gesetzlich zulässigen Grenzwerten gegenübergestellt und beurteilt werden.

Lärmgutachten

Mit der Erstellung eines Lärmgutachten bearbeiten wir alle Fragestellungen, die sich aus den Ergebnissen von Lärmmessungen und Prognoseberechnungen sowie den gesetzlichen vorgeschriebenen Grenzwerten ergeben, wie z.B.:

  • Analyse der zulässigen Immissionsrichtwerte für die maßgeblichen Immissionsorte

  • Gegenüberstellung von Mess- und Prognoseergebnissen mit den jeweiligen Grenzwerten

  • Analyse möglicher Ursachen bei Grenzwertüberschreitungen

  • Dimensionierung von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen zur Senkung von Lärmbelastungen